Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften Fahrzeugs

15.04.2015 von
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 058/2015 vom 15.04.2015

 

Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften Fahrzeugs

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung zum Gebrauchtwagenkauf mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB* nicht zugemutet werden kann und er deshalb zum sofortigen Rücktritt berechtigt ist. (mehr …)