Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle Nr. 46/13
Einsatz von Leiharbeitnehmern – Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen.