Finanzgericht Köln
Mitteilung der Pressestelle vom 15.08.2014
Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden
Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Rückforderung von Kindergeld können bis zu einem Jahr nach ihrer Bekanntgabe angefochten werden. In zwei Entscheidungen vom 24.06.2014 (1 K 3876/12 und 1 K 1227/12) begründet der 1. Senat des Finanzgerichts Köln die Verlängerung der einmonatigen Einspruchsfrist mit der Verwendung einer irreführenden Rechtsbehelfsbelehrung. (mehr …)