Verlängerung der einmonatigen Einspruchsfrist wegen falscher Rechtsbehelfsbelehrung

29.09.2014 von
Finanzgericht Köln
Mitteilung der Pressestelle vom 15.08.2014

 

Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Rückforderung von Kindergeld können bis zu einem Jahr nach ihrer Bekanntgabe angefochten werden. In zwei Entscheidungen vom 24.06.2014 (1 K 3876/12 und 1 K 1227/12) begründet der 1. Senat des Finanzgerichts Köln die Verlängerung der einmonatigen Einspruchsfrist mit der Verwendung einer irreführenden Rechtsbehelfsbelehrung. (mehr …)