Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

09.01.2014 von
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 005/2014 vom 08.01.2014

 

Bundesgerichtshof zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. (mehr …)